Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)

A

llgemein:
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von PC-CityService als Einzelunternehmer im EDV Dienstleistungsgewerbe gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die PC-CityService gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für Geschäfte in der Zukunft. Abweichungen von den AGB`s sind nur wirksam, wenn sie von PC-CityService schriftlich bestätigt wurden. Für Leistungen, in denen PC-CityService nur als Vermittler tätig ist (z.B. Web-hosting), gelten die AGB desjenigen Provider, der diese Leistungen tatsächlich erbringt und ausführt. PC-CityService ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Frist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Vertragspartner den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Vertragspartner fristgemäß, so ist PC-CityService berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen. Die Verpflichtungen von PC-CityService richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von PC-CityService entgegengenommenen Auftrages oder einer von PC-CityService ausgestellter Auftragsbestätigung und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, sind die Preise im Bestellformular oder in der Preisliste gültig. PC-CityService behält sich Preisänderungen vor.

V

ertragsabschluß:
PC-CityService ist berechtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Die Nutzung der Dienstleistungen durch Dritte welche von PC-CityService erbracht wurden bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung von PC-CityService. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von PC-CityService werden vom Auftraggeber bei Vertragsabschluß anerkannt. Alle Angebote von PC-CityService sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt. Der Vertragspartner ist an Bestellungen grundsätzlich vier Wochen gebunden. Zum wirksamen Vertragsschluß ist eine schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung durch PC-CityService erforderlich. Diese wird durch Lieferung und / oder Rechnungsstellung ersetzt. Nebenabreden oder sonstige Abweichungen bedürfen der Schriftform. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten, insbesondere in Prospekten oder dem Kunden überlassenen Unterlagen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Derartige Angaben stellen keine Zusicherung irgendwelcher Eigenschaften dar. Die Produkte werden fortentwickelt. Hieraus resultierende Abweichungen des gelieferten Produktes gegenüber dem bestellten Produkt sind zulässig und gelten als vertragsgemäße Erfüllung.

Z

ahlungsvereinbarungen:
Die Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, bis spätestens 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Die Verrechnung der laufenden Leistungen erfolgt nach Vereinbarung. Zahlungen bei Websiteerstellung 50 Prozent bei Auftragserteilung, 50 Prozent bei Freischaltung. Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist PC-CityService berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist eine Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch PC-CityService. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber PC-CityService und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von PC-CityService nicht anerkannter Mängel, wird ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von PC-CityService.

Kündigung:
Die Vertragskündigung durch den Auftraggeber kann jeweils zum Quartal, mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen, schriftlich oder auch per E-Mail an mail@pc-cityservice.de erfolgen.

Datenschutz:
Die PC-CityService übermittelten personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Datenschutzvorschriften gespeichert (Hinweis auf § 33 BDSG). Die Nicht-Zahlung berechtigen unter Einhaltung der Vorschriften zur Weitergabe und Meldung von Daten an entsprechende Institutionen / Unternehmen. Die Daten werden ausschließlich zur Behebung technischer Mängel verwendet.

M

ängelrüge und Gewährleistung:
Für Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb von sieben Tagen schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls kann eine Gewährleistung nicht geltend gemacht werden. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von PC-CityService ganz oder teilweise durch Nachbesserung oder Nachlieferung kostenlos behoben. Eine Preisminderung wird ausgeschloßen. Im Gewährleistungsfall kann verlangt werden, daß das schadhafte Produkt an PC-CityService oder dessen Lieferanten bzw. Hersteller auf Kosten des Vertragspartners eingesandt wird oder der Vertragspartner das schadhafte Produkt zum Zwecke der Nachbesserung bereithält. Werden Arbeiten, Eingriffe und/oder Reparaturen seitens des Vertragspartners oder eines Dritten vorgenommen, so erlischt die Gewährleistung, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, daß der Fehler in keiner Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht.

H

aftung:
Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von PC-CityService zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des PC-CityService nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 Prozent des Nettoauftragswertes als vereinbart. Bei Nutzungsverträgen für Netzwerkdienste gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Nutzungsverträgen für Websitebetreuungen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei sonstigen EDV Dienstleistungen wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt PC-CityService die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Vertragspartner bereitgestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. PC-CityService übernimmt keine Gewähr, daß aus den bereitgestelleten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.

S

oftware / Lizenzbedingungen:
Die bei Softwarelieferungen enthaltenen Lizenzbedingungen sind vom Vertragspartner zu beachten. Gewährleistungsansprüche können nur gegenüber dem Softwarehersteller geltend gemacht werden. Hierbei wird auf folgendes hingewiesen: Nach dem derzeit geltenden Stand der Technik kann bei Software zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme häufig das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden. Bei Programmfehlern gilt auch eine Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen als ausreichende Nachbesserung. Die der Software beigefügten Lizenzbedingungen haben immer Vorrang. Für Software, die als "Free" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder Lizenzregelungen sind zu beachten. Die Weitergabe von Software an Dritte, ist untersagt. PC-CityService weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von PC-CityService. Bei Website Erstellung behält sich PC-CityService das Recht vor, daß von Ihm gültige "Logo" auf der Website des Kunden zu platzieren. Bei einer Website Erstellung von PC-CityService ist der Leistungsumfang, wenn nicht anders vereinbart, durch eine Auftragsbestätigung vom Auftraggeber zu unterzeichnen. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Optionen. Die Rechte an den Programmen verbleiben, wenn nicht anders vereinbart, bei PC-CityService. Der Kunde ist für die gelieferten Inhalte sowie für Copyrights etc. selbst verantwortlich und haftbar.

L

ieferung:
Lieferungen von PC-CityService erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an das mit dem Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von PC-CityService verlassen hat. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und /oder aufgrund von Ereignissen, die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z. B. Betriebsstörungen, Streik, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördliche Anordnungen etc. berechtigen PC-CityService, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur gültig, sofern sie von PC-CityService schriftlich bestätigt wurden. Teillieferungen und Teilleistungen durch PC-CityService sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Persönlicher Hinweis:

Die vorstehenden Bedingungen sind nicht frei erfunden. Sie werden PC-CityService von deren Zulieferfirmen ebenfalls auferlegt.

Schlußbestimmungen:

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der einheitlichen Kaufgesetze. Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, daß der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch für ergänzungsbedürftige Lücken.

Nachtrag gültig ab 01.01.2007
Nach §19 UStG der Kleinunternehmerregeleung sind keine Umsatzsteuern in den von mir ausgestellten Rechnungen ausgewiesen.

AGB's als PDF downloadhttp://www.pc-cityservice.de/wp-content/uploads/2015/03/pdf_symbol.png

Stand: Dezember 2006
Ihr PC-CityService